"Um das Risiko einer möglichen Verbreitung des Corona-Virus an den Weihnachtstagen zu verringern, werden die Weihnachtsferien in Niedersachsen verlängert. Die beginnen nunmehr bereits am Montag, 21. Dezember 2020. Ein Notbetreuungsangebot an den Tagen Montag und Dienstag, 21. und 22. Dezember 2020, ist an den Schulen für die Jahrgänge 1-6 bedarfsgerecht vorzuhalten.
Darüber hinaus ist es möglich, Schülerinnen und Schüler auch schon an den Tagen Donnerstag und Freitag, 17. und 18. Dezember 2020, per formlosem Antrag vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Dieses Angebot richtet sich besonders an Familien, die mit Blick auf Familienmitglieder und Angehörige aus Risikogruppen vor den Festtagen eine längere Rückzugszeit nutzen möchten. Letzter Schultag vor dem Weihnachtsfest wäre dann am 16. Dezember 2020."
Quelle und weitere Informationen: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html
Unten finden Sie Erläuterungen und bei Bedarf Antragsformulare für Befreiung vom Unterricht / Inanspruchnahme der Notbetreuung zum Download. Bitte reichen Sie die Anträge zeitnah (Notbetreuung spätestens bis 11.12.2020) in der Schule per Post, Fax oder E-mail ein.
Erluterung_Befreiung_vor_Weihnachten__002_.pdf
Antrag_Befreiung_vor_Weihnachten.pdf
Sehr geehrte Eltern,
die schulärztlichen Untersuchungen für 2021 einzuschulende Kinder finden in diesem Jahr nicht - wie gewohnt - in den Räumen der Burgbergschule statt.
Aus gegebenem Anlass finden diese vom 24.11. bis 16.12. in den Räumen des Dorfgemeinschaftshauses in Katlenburg, Suteroder Straße 9 statt.
Ein Einladungsschreiben haben die Eltern erhalten.
Wichtiger Hinweis (10.11.2020): Die geplanten Elternsprechtage finden aufgrund des gestiegenen Inzidenzwertes im Landkreis Northeim an der Burgbergschule ab sofort und bis auf Weiteres nur telefonisch oder auf digitalem Kommunikationsweg statt. Über die Klassenlehrer*innen erhalten die Eltern weitere Informationen.
Mathias Hanke, Schulleiter
Ab Montag 02.November 2020 gilt die neue Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (gültig bis 30.November).
In dieser "Übersicht" gibt das Kultusministerium die sich ergebenden Konsequenzen für die Schulen bekannt. Diese sind abhängig von der aktuellen Infektionslage.
In der Grundschule besteht weiterhin keine Pflicht, im Unterricht eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Getragen werden muss diese wie bisher z.B. in gekennzeichneten Bereichen im Schulgebäude, auf den Wegen durch das Gebäude, an der Haltestelle und bei der Busfahrt.
Sollte ein Wechsel in das "Szenario B" (Schule im Wechselmodell mit geteilten Klassen) angeordnet werden, werden Sie umgehend hier auf unserer Startseite und durch die KlassenlehrerInnen informiert.
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Burgbergschule Katlenburg-Lindau
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