Wichtige Informationen und ein Brief des nds. Kultusministers zum Schulstart nach den Osterferien:

  • An der Schule besteht keine Maskenpflicht, sofern es keine Infektions-/Verdachtsfälle gibt. Freiwillig kann sie natürlich getragen werden. Bei der Busfahrt besteht die Maskenpflicht weiterhin.
  • Bis zum 29.04. besteht die tägliche Testpflicht für alle Schüler*innen. Bitte nutzen Sie zur Dokumentation, wie gewohnt, den dafür ausgegebenen Testkalender.
  • Bei positivem Schnelltest müssen die Schülerinnen und Schüler eine PCR-Bestätigung bei einem Arzt oder einer Apotheke einholen. Bestätigt sich der Verdacht nicht, darf am folgenden Tag die Schule besucht werden. Bestätigt sich der Verdacht, bleiben die betroffenen Schülerinnen und Schüler 10 Tage zuhause. Sie können sich frühestens nach 7 Tagen und wenn sie symptomfrei sind z.B. bei einem Testzentrum oder einer Apotheke freitesten lassen. Fällt dieser Test negativ aus, darf die Schule wieder besucht werden, wenn nicht, ab dem Tag, an dem der Test negativ ausfällt.
  • Alle anderen Kinder der Klasse dürfen bei täglich durchgeführtem negativen Selbsttest und ohne Symptome weiterhin die Schule besuchen.
  • Hier finden Sie den pdfBrief des Kultusministers für die Eltern und Erziehungsberechtigten und auf der Seite des KM weitere Informationen.